Dezember 2024

Barrierefreiheit ab 2025 – warum jeder Websitebesitzer jetzt handeln muss.

Manfred Oeding

Ab dem 28. Juni 2025 wird es für viele Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtend, ihre Websites und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten. Diese Anforderung basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Doch was bedeutet das konkret für Webseitenbetreiber, und welche Schritte sollten jetzt unternommen werden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden?

Warum ist Barrierefreiheit im Web wichtig?

Die Barrierefreiheit digitaler Inhalte zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – Zugang zu den angebotenen Informationen und Diensten haben. Dabei geht es um mehr als nur das reine Erfüllen gesetzlicher Vorgaben: Unternehmen, die barrierefreie Websites anbieten, öffnen ihre Dienste für eine größere Zielgruppe und verbessern die Nutzererfahrung für alle Nutzer. Eine klare Struktur, gute Lesbarkeit und intuitive Bedienung kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch jenen, die kurzzeitig durch Verletzungen eingeschränkt sind, mobile Geräte verwenden oder in schlecht beleuchteten Umgebungen sind.

Was fordert die Europäische Gesetzgebung?

Die Pflicht zur Barrierefreiheit für Websites, Apps und digitale Dienste tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Dies betrifft insbesondere B2C-Unternehmen wie Online-Shops, Dienstleister und öffentliche Institutionen. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientiert. Diese Norm definiert vier grundlegende Prinzipien, die eine barrierefreie Website erfüllen muss: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wie setzt man diese Anforderungen um?

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit gibt es klare Kriterien, die den Webseitenbetreibern als Leitfaden dienen. Dazu gehören:

  • Textalternativen für Bilder (z.B. Alt-Texte)
  • Hohe Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern
  • Unterstützung für Tastaturbedienung, sodass Nutzer die Seite auch ohne Maus navigieren können
  • Untertitel für Videos und Transkriptionen für Audioinhalte.

Es ist wichtig, dass diese technischen Anpassungen frühzeitig geplant und umgesetzt werden, um den Stichtag 2025 problemlos einzuhalten.

Warum sollten Unternehmen jetzt aktiv werden?

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance. Durch die Erfüllung der Anforderungen können Unternehmen nicht nur hohe Bußgelder und Abmahnungen vermeiden, sondern auch ihre Reichweite erweitern. Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Websites häufig besser, was sich positiv auf das Ranking auswirken kann. Außerdem stärkt ein inklusiver Webauftritt das Markenimage und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

Was sind die nächsten Schritte?

Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Websites den kommenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Barrierefreiheits-Check kann Schwachstellen aufdecken und notwendige Optimierungen aufzeigen. Wichtig ist zudem, Mitarbeiter zu schulen, um sicherzustellen, dass auch zukünftige Inhalte den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Die rechtzeitige Planung der Anpassungen kann Unternehmen vor hohen Kosten und Zeitdruck kurz vor dem Stichtag bewahren.

Fragen zur Barrierefreiheit:

  1. Welche konkreten Schritte haben Sie bereits unternommen, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten?
  2. Wie integrieren Sie Barrierefreiheit in Ihren Design- und Entwicklungsprozess?
  3. Welche Vorteile sehen Sie für Ihr Unternehmen durch eine barrierefreie Website, abgesehen von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben?
  4. Welche Herausforderungen sehen Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen?
  5. Wie planen Sie, Ihre Mitarbeiter auf die neuen Anforderungen vorzubereiten?

Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern öffnen Ihr Unternehmen auch für eine breitere Zielgruppe und verbessern das Benutzererlebnis für alle.

JETZT HANDELN!

Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit rücken näher – bis 2025 müssen Websites barrierefrei gestaltet sein, um den Vorgaben zu entsprechen und allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Nutzen Sie die Chance und starten Sie jetzt mit der Optimierung Ihrer Website.

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Stephan Hangleiter
Geschäftsführer
Manfred Oeding
Geschäftsführer