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April 2025

Checkliste zur Barrierefreiheit

Judith Wolff

Öffentliche Stellen sind bereits seit 2020 dazu verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Zum 28. Juni 2025 tritt nun das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für private Unternehmen in Kraft. B2C-Unternehmen sollten deshalb dringend überprüfen, ob sie von der Regelung betroffen sind.

Wer ist zu einer barrierefreien Gestaltung verpflichtet?

Bieten Sie folgende Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher an?

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Bankautomaten
  • Geräte mit Internetzugang wie Smartphones, Notebooks, Tablets oder Fernseher
  • E-Book-Reader
  • Router
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • Personenbeförderungsdienste
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce)

Wenn ja, dann sind Sie zur Barrierefreiheit Ihrer Website oder App verpflichtet! Auch wenn Sie digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel Online-Terminbuchung auf Ihrer Website anbieten, sollten Sie sich um Zugänglichkeit ohne Barrieren bemühen.

Ausgenommen von der Pflicht zur Barrierefreiheit sind:

  • rein informative Websites ohne interaktive Funktionen
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
  • Unternehmen, für die die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde in diesem Fall ist eine Dokumentation erforderlich
  • ältere Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, können in manchen Fällen ausgenommen sein

Umsetzung der Barrierefreiheit

Folgende Kriterien sollten erfüllt werden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten:

  1. gute Lesbarkeit
    • gut lesbare Schrift (ohne Serifen)
    • Kontraste Vorder- und Hintergrundfarbe
    • keine Schrift im Bild
    • Schriftgröße vergrößerbar
    • Kontrast erhöhbar
  2. eine weitere sensorische Möglichkeit
    • z. B. Screenreader-Kompatibilität für Website
    • in Shops sollte es neben einem Rückrufservice auch eine Mail- oder Chat-Möglichkeit geben
    • Hörbare App muss alternativ Text bieten
    • Videos und Bilder müssen beschrieben werden
  3. leichte Zugänglichkeit/Steuerung
    • Links und Schaltflächen sollten über die Tastatur bedienbar sein
  4. verständliche Darstellung
    • sinnvoller inhaltlicher Aufbau
    • leicht verständliche Formulierungen
    • Abkürzungen und Fremdwörter vermeiden oder erklären
  5. Barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen und barrierefreie Dokumente (PDF)
  6. Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Diese Erklärung enthält Informationen darüber, welche Inhalte barrierefrei sind, sowie über die Teile der Website oder des Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind. Es muss außerdem eine Kontaktmöglichkeit geben, über die Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gehört wie die Datenschutzerklärung auf Ihre Website.

Grundsätzlich sollte die Website einfach und intuitiv aufgebaut und leicht zu navigieren sein. Animationen sollten eher vermieden werden. Die Texte sollten leicht verständlich sein. Nicht zuletzt ist eine saubere, semantische Programmierung wesentlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit. Dazu gehören zum Beispiel:

  • klare Überschriftenhierarchie (H1, H2, H3)
  • Alternativtexte bei Bildern und Videos
  • ARIA-Labels und andere semantische Markierungen, um die Struktur der Website übersichtlicher zu machen

Barrierefreiheit lohnt sich!

Je nachdem, in welchem Zustand Ihre Website ist, reichen manchmal gezielte Überarbeitungen, in anderen Fällen kann eine Neugestaltung sinnvoller sein. Auch wenn das mit Aufwand und Kosten verbunden ist, Barrierefreiheit lohnt sich! Zum einen können mehr Kundinnen und Kunden ihre Angebote ohne Hindernisse nutzen, zum anderen belohnen Suchmaschinen barrierefreie Websites mit einem besseren Ranking. Sehen Sie Barrierefreiheit also als Ihren Wettbewerbsvorteil.

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Stephan Hangleiter
Geschäftsführer
Manfred Oeding
Geschäftsführer